Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wie Sie sicherlich über die Medien erfahren haben, gibt es wegen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein neues Bundesgesetz. Es ist heute in Kraft getreten.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet.
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
Das heißt für uns im Märkischen Kreis, dass die Schüler*innen der Jahrgänge 5-9 und der EF weiterhin Distanzunterricht haben werden. Wir haben heute im Märkischen Kreis eine Inzidenz von 219,9.
Wir liegen also weit über einer Inzidenz von 165. Unter 165 wäre Wechselunterricht möglich.
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weist gestern das Ministerium, Staatssekretär Richter, noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
- Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
- Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier wird die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse durch die Schule an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
Klassenarbeiten und Klausuren
„Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden.
Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.“
Abschließende Bemerkungen
Auf der Grundlage des eingangs dargestellten Bundesgesetzes ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb erneut auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung möchte die damit verbundene Gelegenheit jedoch zur Etablierung einer klaren Regelung zum Schulbetrieb nutzen, die unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens möglichst für einen längeren Zeitraum Bestand haben sollte. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Umstellung des Schulbetriebes gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes in den kommenden Tagen und auch am kommenden Wochenende eng begleiten und beratend für Schulen und Schulträger zur Verfügung stehen.
Ich wünsche Ihnen trotz Corona und der schwierigen Situation zu Hause ein schönes Wochenende.
Bleibe Sie gesund!
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld
Schulleiter
Schöne Ferien und frohe Ostern an alle!
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Der Schülerplaner 21/22 wird GRÜN
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Informationsbroschüren zu unserer Schule und den Profilklassen
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Rotaryclub Lüdenscheid-Zeppelin übergibt Tablets und Laptops an die
Nicht jeder Schüler ist gut gerüstet für den digitalen Unterricht!
(Schulleiter Frank Bisterfeld und der Vorsitzende des Rotary-Clubs Lüdenscheid Zeppelin Christoph Schulte)
Schulleiter Frank Bisterfeld hat die Adolf-Reichwein-Gesamtschule in Lüdenscheid nach dem ersten Lockdown im Frühjahr gut auf den digitalen Unterricht vorbereitet. Schon früh wurden Lehrer und Schüler in die Konferenzplattform Microsoft Teams eingebunden und umfassend geschult. Um ausreichendes WLAN in der Schule für die Zeit der parallelen Beschulung vor Ort und zu Hause sicher zu stellen, wurde bei der Stadt mehrere Hotspots beantragt und kurzfristig installiert.
Trotz der Entspannung nach den Sommerferien, wurde vorrauschauend und in Erwartung eines zweiten Lockdowns im Herbst eine Umfrage bei den Schülern durchgeführt, in der abgefragt wurde, wie gut die Schüler für den digitalen Unterricht technisch ausgestattet sind. Wie wichtig diese Umfrage war, zeigt das Ergebnis: mehr als 450 Schüler haben keinen Zugang zu einem Computer oder zu einem Laptop. In vielen Familien müssen sich mehrere Geschwister vorhandene Geräte teilen. Somit bleibt häufig nur das Handy, für das das WLAN-Guthaben meist schnell verbraucht ist.
Pädagogik in der Sekundarstufe 2
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Kunst in der Oberstufe?
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Info 23
Info 23
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler!
Zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes, gesundes und glückliches Jahr 2021. Aus den Medien haben Sie sicherlich bereits einiges zum Schulbetrieb im Januar 2021 erfahren. Gestern haben wir die Verfügung der Landesregierung zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2021 erhalten. Hier nun die wichtigsten Regelungen, wie der Schulbetrieb im Januar abläuft.
Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021
Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG.
Der Distanzunterricht soll eine sehr hohe Qualität haben. Wir übernehmen unser eingeübtes Modell: Der Stundenplan wird 1:1 auf Zuhause übertragen, auch der Nachmittagsunterricht. (Sportunterricht ebenfalls). Unterricht wird auch vertreten. Es gilt der Vertretungsplan. Jede erteilte Stunde wird dokumentiert (Klassenbuch, Kursbuch). Die KuK erteilen den Unterricht auf Distanz über Teams und sind in ihren Stunden für ihre Lerngruppe präsent. Die Anwesenheit wird in jeder Stunde überprüft, die Fehlzeiten notiert (Klassenbuch, Kursheft) und die Entschuldigungen eingefordert und archiviert. Die Krankmeldung im Sekretariat muss telefonisch erfolgen erfolgen. Wenn SuS unentschuldigt fehlen, wird das dokumentiert. Das geht dann um eineSchulpflichtverletzung. Die Schulleitung wird in Kenntnis gesetzt. Wenn mehrere Kinder einer Familie sich einen PC oder ein Smartphone teilen müssen, sollten wir individuelle Lösungen finden. Bitte kontaktieren Sie die Schulleitung. Wir haben leider noch keine Leihgeräte geliefert bekommen. Auch wissen wir nicht, wie viele Geräte wir bekommen werden. Die Leistungen Ihres Kindes wird bewertet, positiv wie negativ.
Der Distanzunterricht beginnt für alle SuS am Montag, 11.01.2021. Montag und Dienstag gibt es keinen Nachmittagsunterricht. Der Unterrichtsschluss (zu Hause) ist an den beiden Tagen um 12:40.
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
Das gilt für Jg. 10, die Q1 und die Q2. Es erfolgt Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge kommen nicht in die Schule.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. (Anlage beachten)
Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in der Schule findet kein regulärer Unterricht statt.
Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht.
Also: Es findet für die Kinder des 5. und 6. Jahrgangs, die in die Betreuung kommen, kein Unterricht statt. Die Betreuung bzw. Aufsicht beim Erledigen von Aufgaben erfolgt bei uns durch die beiden Sozialarbeiterinnen und bei sehr hohem Personalbedarf durch weitere pädagogische Kräfte. Die Betreuung erfolgt zunächst im Freizeitbereich. Die Betreuungszeiten orientieren sich am regulären Stundenplan der jeweiligen SuS des fünften und sechsten Jahrgangs bzw. der Klasse. Diese Kinder werden jahrgangsweise betreut. Es gelten die bekannten Hygieneregeln wie z.B die Maskenpflicht und das Einhalten der Abstände.
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende
Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 ……………..; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Hierzu gehören die Nachschreibetermine, die bereits stattfinden. Die Spanischprüfungen in der Oberstufe sind zwingend erforderlich und finden statt.
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.
Anlage: Anmeldung Betreuung
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld, Schulleiter
Unsere Imagefilme sind endlich online!
Nach langer Arbeit sind unsere Imagefilme fertig. In einem Jahr ohne „Tag der offenen Tür“ versuchen wir so allen einen Einblick in unsere tägliche Arbeit zu geben. Das besondere an unserem Video ist, dass es in Schülerhänden produziert, gedreht und geschnitten wurde! (Nur beim Drehbuch wurden die Schülerinnen und Schüler von einem Team aus Lehrerinnen und Lehrern unterstützt.) Hierbei möchten wir uns besonders bei Danai und Christina Gravou (The Chrisdana Twins) bedanken, die in stundenlanger Arbeit ein tolles Projekt auf die Beine gestellt haben. Dank Fabian Kemmerling haben wir die spektakulären Bilder aus der Luft! Natürlich danken wir auch unseren Schülerinnen und Schülern, die vor der Kamera standen! Ihr könnt sehr stolz auf euch sein! So können alle sehen, wie kompetent unsere Schülerinnen und Schüler unsere Schule mitgestalten.
Interessierte Schülerinnen und Schüler aber natürlich auch Eltern sind herzlich eingeladen sich die Filme anzuschauen. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen im Februar!
Bild anklicken!
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Gruß der Schulleitung
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Sie als Eltern, ihr als Schülerinnen und Schüler und wir als Schule standen in diesem Jahr vor nie gekannten Herausforderungen. Trotzdem haben wir gemeinsam in der Krise positiv gehandelt.
Sie haben als Eltern unser konsequentes Hygienekonzept mitgetragen und Sie haben auf Ihre Kinder eingewirkt, sich richtig zu verhalten, damit sie in der Schule sich selbst und andere Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer schützen konnten.
So hatten wir nur 6 Corona- Fälle mit Quarantäne Maßnahmen. Sicherlich ein Erfolg bei den hohen Inzidenzwerten im Märkischen Kreis und in Lüdenscheid.
Ich habe sehr viel Zustimmung zu unserm Handeln wahrgenommen. Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Verständnis. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schülern, die konsequent ihre Maske getragen haben, was nun wirklich nicht immer einfach ist.
Wir wissen nicht, wie der Schulbetrieb am 11. Januar 2021 beginnen wird und was Sie, Ihre Kinder und uns erwartet. Ich werde Sie aber rechtzeitig informieren, wenn die Landesregierung Entscheidungen getroffen hat, die wir dann umsetzen können.
Ich wünsche Ihnen, trotz der Corona Krise, schöne Weihnachten, möglichst ruhige und gesunde Tage und eine gutes, glückliches Jahr 2021.
Bleiben Sie gesund! Bleibt ihr gesund!
LG
Frank Bisterfeld, Schulleiter