Da die Gesamtschule dem unterschiedlichen Leistungsvermögen aller Schüler gerecht werden will, werden sie im Laufe ihrer Schulzeit in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch und Chemie in Fachleistungskursen unterrichtet. In den Fächern Mathematik und Englisch erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7, in Deutsch ab Jahrgang 8 und Chemie ab Klasse 9.
In diesen Fächern findet der Unterricht nicht mehr im Klassenverband statt, sondern entweder in einem Grundkurs (G-Kurs) oder in einem Erweiterungskurs (E-Kurs), die sich jeweils durch ein unterschiedliches Anforderungsniveau unterscheiden.
Unterrichtsfächer | |
ohne Fachleistungsdifferenzierung |
mit Fachleistungsdifferenzierung |
Kunst, Musik, Biologie, Physik, Gesellschaftslehre, Sport, Religion, Philosophie, Technik, Hauswirtschaft, Wirtschaftslehre, Wahlpflicht |
Grundkurs oder Erweiterungskurs: Englisch(Klasse 7) Mathematik(Klasse 7) Deutsch(Klasse 8) Chemie (Klasse 9) |
Der Unterricht in den Grundkursen orientiert sich vorwiegend an Anforderungen, die zur Erlangung des Hauptschulabschlusses erforderlich sind. Er wird durch zusätzliche Unterrichtsinhalte ergänzt, die jedoch nicht von allen Schülerinnen bzw. Schülern erreicht werden müssen. Der Unterricht in den Erweiterungskursen stellt höhere Lernanforderungen, da er zur Fachoberschulreife bzw. zur Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk führt, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Die G-Kurse unterscheiden sich von den E-Kursen im Wesentlichen durch folgende Gesichtspunkte:
Lernanforderungen | |
Grundkurs: geringeres Lerntempo geringerer Schwierigkeitsgrad anschaulicher und praxisnäher geringerer Umfang des Lernstoffes |
Erweiterungskurs: höheres Lerntempo höherer Schwierigkeitsgrad abstrakter und theoretischer höherer Umfang des Lernstoffes |
Bei der Entscheidung, welche Schülerin bzw. Schüler einem E-Kurs zugewiesen wird, sind u.a. folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- mindestens befriedigende Leistungen in dem betreffenden Fach
- Lernentwicklung in dem Fach (Belastbarkeit, Arbeitshaltung)
- Leistungen in den anderen Fächern
- Be- bzw. Entlastung durch die Wahlpflichtentscheidung und Zuweisung in dem anderen Differenzierungsfach.
Bis zur 10. Klasse kann eine Schülerin bzw. ein Schüler bei entsprechender Leistungsentwicklung zwischen einem G-Kurs und einem E-Kurs wechseln, und zwar zu Beginn eines Schuljahres nach Beschluss der Klassenkonferenz. Sollte also ein Kind in der Klasse 7 einem G-Kurs zugewiesen worden sein, weil sein augenblicklicher Leistungsstand nichts anderes erlaubt, hat es bei verbesserten Leistungen die Möglichkeit, in den E-Kurs umzusteigen. Umgekehrt kann ein Kind, das in einem E-Kurs überfordert ist, in den G-Kurs wechseln. Dabei bleiben die Schülerinnen und Schüler natürlich in der gleichen Klasse, denn es wechselt ja nur die Lerngruppe, z.B. in Englisch oder in Mathematik. Diese Offenheit der Schullaufbahnen wird durch Umstufungsmöglichkeiten bis zur Klasse 10 gewährleistet.