Vorlesewettbewerb 2021
Benjamin Berkemeier (6.1), Chira Keilig (6.2), Leyla Arican (6.3), Ibtissam Azrional (6.4), kevin Yakoub (6.5) und Jahanna Arzimanoglou (6.6) waren die diesjahrigen Klassensieger beim Lesewettbewerb der Sechsklässler.
Die letzten Tage des 10. Jahrgangs
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schüler*innen.
Die Schulzeit geht nun für die meisten von euch zu Ende. Trotz Pandemie wollen wir eine festliche Zeugnisübergabe im Kulturhaus durchführen.
Leider dürfen auf Grund der Hygieneschutzverordnung nur Schüler*innen an der Übergabe teilnehmen. Wir bedauern das sehr, lässt sich aber nicht ändern.
Wir müssen daher auch den Jahrgang teilen: 10.1,10.2,10.3 treffen sich vor dem Kulturhaus um 16.00. Ihr bekommt die Eingänge vorher zugewiesen. Um 16:30beginnt die Feierstunde.
Die Klassen 10.4, 10.5, und 10.6 treffen sich um 19:00. Die Veranstaltung beginnt dann um 19:30. Das Verfahren läuft wie bei 10.1, 10.2 u.10.3.
Alle Schüler*innen müssen am Eingang eine Testbescheinigung vorlegen, natürlich negativ. Wir bieten einen freiwilligen Test in der Schule am Morgen der Zeugnisübergabe an (siehe Plan), ihr könnt aber auch in ein Bürgertestzentrum gehen.
Außerdem besteht vor und im Kulturhaus die Maskenpflicht und wir müssen den Abstand 1,5 m einhalten. Jeder/jede Schüler*in bekommt eine nummerierte Platzkarte.
Ihr dürft in festgelegten Kleingruppen auf der Bühne euer Zeugnis in Empfang nehmen.
Die Sitzplätze müssen genau eingehalten werden.
Der letzte Schultag für die 10.4 ist der Mittwoch, 16.6.2021.
Am Donnerstag, 17.6.2021 kommen nur die Klassen 10.1, 10.2, und 10.3 in die Schule. Die anderen Klassen haben frei.
Am Freitag kommen die Klassen 10.5 und 10.6 in die Schule. Am Donnerstag und Freitag endet der Unterricht für die betroffenen Klassen nach der dritten Stunde.
Wir grüßen Sie alle herzlich und freuen uns auf den gemeinsamen Abschluss.
Bleiben Sie alle gesund und danke für Ihr Vertrauen.
Beate Reich-Geck, Abteilungsleiterin
Frank Bisterfeld, Schulleiter
Erfolgreicher Wettbewerb an der StARG
Der Wettbewerb für die Gestalt des Covers für den neuen Schülerplaner 21/22 war auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg. Zahlreiche Vorschläge haben die SV erreicht. Hier das Poster, dass ihr auch in der Schule findet! Vielen Dank für eure Teilnahme!
Eure SV
Präsenzunterricht - Schulbetrieb ab dem 31.05.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schüler*innen!
Nun von mir auch die erfreuliche Nachricht:
Am Montag, 31.05.2021 kommen alle Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule. Wir freuen uns auf Ihre Kinder.
Endlich kommen wir der Normalität näher und das nicht nur in der Schule, sondern auch außerhalb der Schule. Allerdings müssen wir weiter wachsam sein und wir müssen die Hygieneregeln weiterhin befolgen.
Hier, wie üblich, eine grundsätzliche Informationen zum weiteren Schulbetrieb ab dem 31.05.2021:
- Testungen: Die Testungen der SuS finden immer montags und mittwochs in der ersten Stunde statt.
- Die Testungen in der Sekundarstufe 1 finden immer im Klassenverband und im Klassenraum statt. Alle Schüler*innen gehen deshalb an den Testtagen zunächst in Ihren Klassenraum und nutzen die zugewiesenen Eingänge.
- In der SII wird in den Kursen getestet.
- In den Jahrgängen 5, 6 und 8 werden die ersten Stunden doppelt besetzt, damit die Kolleg*innen die Selbsttestungen stressfreier vorbereiten und begleiten zu können.
- Die erste Stunde wird montags und mittwochs auf 60 Minuten verlängert: 8:10 bis 9:10. In dieser Zeit wird die Klasse/die Gruppe bei geöffneten Fenstern nochmals unterteilt getestet. Pro Bank immer nur eine Schülerin/ein Schüler. Bei großen Gruppen sollten drei Gruppen gebildet werden. Deshalb gibt es wie bisher feste Sitzplätze.
- Um 9:10 ist dann der Stundenwechsel. Die zweite Stunde beginnt um 9:15. Es findet dann der reguläre Unterricht statt. Alle SuS suchen in der Wechselpause ihren Unterrichtsraum auf. Die 2. Stunde ist also verkürzt.
- Sehr wichtig ist, dass der Wechsel in allen Gruppen gleichzeitig stattfindet.
- Die SuS, die laut Stundenplan zur zweiten Stunden kommen, betreten die Schule auch erst um 9:10. Sie werden in der zweiten Stunde getestet.
- Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 11. Juni.
- Der Hygieneplan und Organisationsplan bleiben so, wie bisher praktiziert: Eingänge, Aufsichten, Höfe, Pausenregelungen, Hygieneregeln, Ausgänge, Maskenpflicht, Abstand, Lüften, Händewaschen, Desinfektion usw.. Nur die Messung der Temperatur entfällt und erfolgt bei Bedarf.
- Das Prinzip gilt weiter: Kein ungetestetes Kind hält sich in der Schule auf. Deshalb sind die bisherigen Bescheinigungen über die Testungen sehr wichtig! Jedes Kind muss seine Bescheinigung über die zwei wöchentlichen Testungen stets dabei haben.
- Das Schwimmen findet ab Montag wieder statt: am Montag die Klassen 5.5 und 5.6 und am Donnerstag die Klasse 5.4. Denken Sie bitte an das Schwimmzeug für Ihre Kinder und eine FFP2 Maske für den Bus.
- Der Sportunterricht findet weiterhin nur draußen statt. Bis zum 8. Juniist die Halle belegt. Dann wird Sportunterricht in der Halle, mit Maske, wahrscheinlich möglich sein. Denken Sie auch an das Sportzeug.
- Der Spieltreff wird für den Jahrgang 5 und Jahrgang 6 geöffnet, allerdings in organisierten Gruppen wie gehabt. Bitte die Aushänge beachten.
- Die Mensa ist ab Montag wieder geöffnet, allerdings unter den Hygienebedingungen wie in der letzten Präsenzzeit. Die Jahrgänge 5 und 6 haben Vorrang. Sie müssen aber nicht mehr klassenweise eintreten. (Zeitfenster die ersten 20 Minuten) Dann können einzelne Schüler*innen der anderen Jahrgänge eingelassen werden und jahrgangsmäßig getrennt essen. Gezahlt wird an der Theke. Der Menüplan befindet sich auf der Homepage.www.starg.de
- Denken Sie bitte auch an die Regenbekleidung und Regenschirme bei schlechtem Wetter. Alle Pausen finden draußen statt.
- Die Umstellung auf den Präsenzunterricht für alle Schüler*innen verlangt von allen Schüler*innen ein Höchstmaß an Disziplin. Das gilt insbesondere für die Zeit der Selbsttestungen, für das Verhalten im Gebäude und auf den Schulhöfen. Alle Regelungen bleiben so, wie in den letzten Wochen praktiziert.
- Denken Sie auch daran, Ihr Kind nur vollkommen gesund in die Schule zu schicken.
- Wenn Ihr Kind hier positiv getestet werden sollte, müssen Sie es abholen! Da wäre es gut, wenn Sie im Zweifelsfalle bereits zu Hause einen Test machen würden oder ins Bürgertestzentrum am Rathaus gehen würden.
- Die Pandemie ist noch nicht vorüber, auch wenn die Inzidenzzahlen sinken und überall „gelockert“ wir.
- Beachten Sie immer die Verfügungen der Landesregierung und des Landrats des MK.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind wieder den richtigen Tagesrhythmus findet. Ein zeitiges zu Bett gehen ist eine wichtige Voraussetzung für das Lernen in der Schule.´
- Ich danke Ihnen recht herzlich für die Unterstützung und das Vertrauen in den letzten Monaten. Hoffen wir, dass es weiter aufwärtsgeht.
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld, Schulleiter
STUNDENPLÄNE NACH JAHRGÄNGEN:
JAHRGANG 5
JAHRGANG 6
JAHRGANG 7
JAHRGANG 8
JAHRGANG 9
JAHRGANG 10
JAHRGANG EF
JAHRGANG Q1
Cambridge-Sprachprüfung 2021
Ohne Fleiß kein Preis. Diese alte Redensart bewahrheitet sich nach wie vor. Trotz erschwerter Bedingungen in Zeiten der Corona Pandemie ließen sich die beiden Schülerinnen Jessica Frömel und Melis Caliscan darauf ein, sich einer umfangreichen und anspruchsvollen Sprachprüfung der University of Cambridge zu unterziehen, um ein international anerkanntes Sprachenzertifikat zu erhalten.
Wechselunterricht ab dem 17.05.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Nun ist es amtlich:
Ab Montag, 17.05.2021, starten wir wieder mit dem Wechselunterricht. Das ist sicherlich für uns alle sehr erfreulich. Die Inzidenzzahlen fallen weiter und liegen heute im Märkischen Kreis bei 112,4. Mehr Normalität ist in Sicht. Wenn die Entwicklung so weitergeht, liegen wir im Laufe der nächsten Woche bei unter 100. Das sind positive Aussichten.
Wir beginnen am Montag in den Jahrgängen 5-9 und der EF mit den A-Gruppen.
In den Jahrgängen 10 und Q1 kommen ebenfalls die A Gruppen.
Die B Gruppen kommen erst am Dienstag zur Schule.
Grundsätzlich besteht zweimal in der Woche die Verpflichtung zum Selbsttest unter Aufsicht. Diese Testungen werden immer in der ersten Stunde im Klassenverband und im Klassenraum durchgeführt. (SII im Kurs/Kursraum)
Wer positiv getestet wird, muss sofort zu Hause anrufen und muss abgeholt werden bzw. zu Fuß nach Hause gehen. Keinesfalls darf ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden. Die Schule informiert sofort das Gesundheitsamt und in der Regel bekommt die Schülerin/der Schüler vom Gesundheitsamt einen Termin für einen PCR Test im Testzentrum am Bahnhof.
Unsere Hygieneregeln und unser Ordnungsplan gelten weiterhin.
Ich habe eine Schulmail verschickt. Wer sich nicht erhalten hat, ruft bitte im Sekretariat an und lässt seine E-Mail Adresse überprüfen. Es kann auch passieren, dass eine Mail im SPAM-Ordner landet oder das Postfach voll ist.
In der Anlage meiner Mail befinden sich die Pläne zum weiteren Schulbetrieb und die Übersichten der Aufteilung in die A und B Gruppen. (Die Gruppen wurden nicht geändert). Wer sich nicht auf einer Liste findet, ruft bitte von zu Hause im Sekretariat (9593-0) an.
Ich weise darauf hin, dass natürlich in der nächsten Zeit Leistungsüberprüfungen in unterschiedlichen Formen stattfinden werden.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in den Wechsel-Präsenz Unterricht und hoffe, dass wir alle gesund bleiben.
Es grüßt zuversichtlich
Frank Bisterfeld, Schulleiter
Schulinterne Lehrerfortbildung am 6. Mai 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am Donnerstag, den 06.05.2021, findet an der Adolf-Reichwein-Gesamtschule eine ganztägige schulinterne Lehrerfortbildung statt. An diesem Tag findet für die Jahrgangstufen 5 bis 10 kein Distanzunterricht statt. Alle Schülerinnen und Schüler werden von ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit Aufgaben versorgt.
Die Schulleitung
Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wie Sie sicherlich über die Medien erfahren haben, gibt es wegen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein neues Bundesgesetz. Es ist heute in Kraft getreten.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet.
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
Das heißt für uns im Märkischen Kreis, dass die Schüler*innen der Jahrgänge 5-9 und der EF weiterhin Distanzunterricht haben werden. Wir haben heute im Märkischen Kreis eine Inzidenz von 219,9.
Wir liegen also weit über einer Inzidenz von 165. Unter 165 wäre Wechselunterricht möglich.
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weist gestern das Ministerium, Staatssekretär Richter, noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
- Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
- Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier wird die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse durch die Schule an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
Klassenarbeiten und Klausuren
„Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden.
Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.“
Abschließende Bemerkungen
Auf der Grundlage des eingangs dargestellten Bundesgesetzes ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb erneut auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung möchte die damit verbundene Gelegenheit jedoch zur Etablierung einer klaren Regelung zum Schulbetrieb nutzen, die unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens möglichst für einen längeren Zeitraum Bestand haben sollte. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Umstellung des Schulbetriebes gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes in den kommenden Tagen und auch am kommenden Wochenende eng begleiten und beratend für Schulen und Schulträger zur Verfügung stehen.
Ich wünsche Ihnen trotz Corona und der schwierigen Situation zu Hause ein schönes Wochenende.
Bleibe Sie gesund!
Liebe Grüße
Frank Bisterfeld
Schulleiter
Schöne Ferien und frohe Ostern an alle!
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Der Schülerplaner 21/22 wird GRÜN
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